top of page

 

Kostenübernahme

  

​Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie in meiner Privatpraxis:

​​ 

Psychotherapie über die private Krankenversicherung / Beihilfe

  

 

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe versichert sind, werden Ihnen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie erstattet.

 

Die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), bzw. der Abrechnungsempfehlung zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (Stand 01.07.2024). ​Informieren Sie sich am besten schon vorab bei Ihrer Versicherung, wie viele Sitzungen in welcher Höhe erstattet werden. Sollte Ihre Krankenversicherung eine vorherige Beantragung der Sitzungen verlangen, so unterstütze ich Sie beim organisatorischen Prozedere.

Jetzt neu in Planung:

Gruppentherapie mit Schwerpunkt Depression/ Erschöpfungserkrankungen (PKV/Beihilfe, ggf. auch als ergänzende Leistung zur Einzeltherapie), bei Interesse bitte am besten per E-Mail melden

Psychotherapie als Selbstzahler 

  

Sie haben die Möglichkeit die Kosten einer ambulanten Psychotherapie selbst zu übernehmen.

  

In diesem Fall kann die Therapie meist direkt und unbürokratisch begonnen werden, da die Leistungen nicht beantragt oder bewilligt werden müssen. Manche Patienten schätzen es zudem, dass die Tatsache, dass Sie psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, der Krankenkasse oder anderen Stellen über diesen Weg nicht bekannt wird (z.B. im Rahmen einer anstehenden Verbeamtung). Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), bzw. der Abrechnungsempfehlung zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (Stand 01.07.2024) wonach für eine psychotherapeutische Sitzung aktuell 134,06€ berechnet werden. 

​​

Psychotherapie über die gesetzliche Krankenversicherung

  

Wenn Ihre Krankenkasse einem Kostenerstattungsverfahren zustimmt, können Sie auch über die gesetzlichen Krankenkassen in meiner Praxis behandelt werden.

  

Informationen zum Kostenerstattungsverfahren

 

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, ist Ihre Krankenkasse gesetzlich verpflichtet Ihnen "innerhalb einer zumutbaren Zeit" (oft wird hier für psychische Erkrankungen ein Zeitraum von max. 3 Monaten angegeben) eine adäquate Behandlung anzubieten. Dennoch gestaltet sich die Suche nach einem Platz bei einem ambulanten Psychotherapeuten, der über die GKV abrechnen kann, häufig schwierig.

  

Eine erste Anlaufstelle für eine Terminvermittlung ist die Nummer des Patientenservice der Krankenkassen (Tel. 116117). Kann Ihnen diese Stelle keinen Termin anbieten, lohnt es sich, diese Auskunft mit Datum zu notieren, um der Krankenkasse nachweisen zu können, dass diese Ihrer Verpflichtung nicht nachkommt. Oft wird Ihnen jedoch ein Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde angeboten. Hier werden der Behandlungsbedarf und mögliche Optionen besprochen. Sie bekommen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Behandlung. Leider können die Psychotherapeuten, welche die Sprechstunden durchführen, aufgrund hoher Auslastung meist keine anschließende Behandlung anbieten. Die Bescheinigung der Sprechstunde kann die weitere Suche  erleichtern, da Sie ihren Bedarf formal nachweist.

Sie können parallel direkt bei den Psychotherapeuten, die über die GKV abrechnen, nach einem Therapieplatz fragen. Ein Verzeichnis zugelassener Psychotherapeuten der GKV finden sie z.B. unter:  https://patienten.kvno.de/praxissuche

 

Blieb Ihre Suche auch nach dem beschriebenen Prozedere bislang ohne Erfolg, so haben sie unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html) darauf, sich die notwendige Leistung selbstständig zu beschaffen und erstattet zu bekommen. Auf dieser Tatsache begründet sich die Möglichkeit der Kostenerstattung in der Psychotherapie. Konkret bedeutet dies, Sie können bei Ihrer Krankenkasse beantragen, dass diese die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt. Die Aussicht auf Bewilligung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

 

Psy-RENA Gruppen  (Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge)

  

Im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation bietet das Psy-RENA Programm der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Möglichkeit, Therapieerfolge zu stabilisieren und erlernte Strategien im Alltag zu vertiefen. In meiner Praxis biete ich fortlaufend Psy-RENA Gruppen an. Weitere Informationen und die Möglichkeit sich anzumelden bzw. sich auf meine Warteliste setzen zu lassen finden Sie unter: https://psyrena.de/therapeut/alina-borgstaedt-straelen

  

Praxis Alina Borgstädt

(Privatpraxis)

 

Tel:  +49 (0) 1636 419819

Termine nach Vereinbarung

Email: alina.borgstaedt@web.de

bottom of page